WEIDENSTEIN Team in einem modernen Büro
KI-generiert
Wer wir sind

Gesundheits­versorgung, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht

WEIDENSTEIN verbindet eine moderne Gesundheits­versorgung mit motivierenden und gesundheits­fördernden Arbeits­bedingungen sowie einer lang­fristig unabhängigen Eigentümer­struktur.

Felix Hoffmann, Ideengeber von WEIDENSTEINFelix Hoffmann, Ideengeber
Die Idee

Exzellente und dauerhaft unabhängige Gesundheits­versorgung

Gesundheit ist ein hohes Gut. Das Ziel von WEIDENSTEIN ist eine lang­fristig unabhängige Gesundheits­versorgung, die frei von den Interessen Dritter bleibt und sich konsequent an den Bedürfnissen von Patienten und Mitarbeitenden orientiert.

Unsere Patientinnen und Patienten sollen jederzeit einen Zugang zu einer best­möglichen Gesundheits­versorgung erhalten, die nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgt.

Unsere Beschäftigten sollen sinn­stiftende und gesundheits­fördernde Arbeits­bedingungen vorfinden, die ihnen eine selbst­bestimmte, motivierende und erfüllende Tätigkeit ermöglichen.

Wir sehen uns als Teil des Gesundheits­systems und streben mit allen anderen Leistungs­erbringern eine vertrauensvolle und kooperative Zusammen­arbeit auf Augenhöhe an.

Unsere Prinzipien

Die WEIDENSTEIN-Prinzipien

Um eine exzellente Gesundheits­versorgung mit sinn­stiftenden und gesundheits­fördernden Arbeits­bedingungen zu realisieren, orientieren wir uns an folgenden Grundsätzen:

Purpose

Governance

Leistungs­fähige Versorgungs­prozesse

Prozess­automatisierung

Selbst­bestimmte Teamarbeit

Qualifizierung

Unsere Eigentumsform

Verantwortungs­eigentum als Eigentums­form

Die Purpose Economy bildet genau das ab: Sie steht für eine privat­wirtschaftliche Unternehmens­form, die nach markt­wirtschaftlichen Prinzipien arbeitet, jedoch den Unternehmens­zweck klar in den Mittelpunkt stellt.

Eine kluge und durchdachte Gestaltung der Geschäfts­prozesse schafft Effizienz, spart wertvolle Ressourcen und minimiert Fehler­quellen. Ebenso stärkt der verantwortungsvolle Umgang mit dem Unternehmens­vermögen – statt Entzug oder spekulativen Verkäufen – die finanzielle Flexibilität und schafft eine solide Basis für nachhaltiges Wachstum. Steuerliche Belastungen sollten idealerweise durch einen spürbaren Gegenwert in Form von Infrastruktur und Rahmen­bedingungen ausgeglichen werden, damit sie die unternehmerische Freiheit nicht unnötig einschränken.

In der Eigentums­form des Verantwortungs­eigentums behalten die Eigentümer sämtliche Stimm­rechte und gestalten die strategische Ausrichtung des Unternehmens frei und eigen­verantwortlich. Gleichzeitig ist es ihnen nicht erlaubt, Unternehmens­vermögen ohne angemessene Gegenleistung in ihr Privat­vermögen zu überführen oder ihre Anteile rein gewinn­orientiert zu veräußern. Auf diese Weise wandelt sich ihre Rolle vom Nutznießer zum Treuhänder – mit einer klaren Ausrichtung auf die lang­fristige Entwicklung und den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens.

Die Politik hat diese Entwicklung erkannt. Die neue Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen" (GmgV) ist im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aus dem Jahr 2025 vereinbart und soll noch in dieser Legislaturperiode eingeführt werden.

Ein Purpose-Unternehmen ist kein Wertgegenstand, sondern eine lebende und unabhängige Organisation. Der Eigentümer nimmt eine treuhänderische Rolle ein. So wird eine unabhängige Unternehmensführung mit einer langfristigen Perspektive gewährleistet.

Die drei Grundsätze des Verantwortungseigentums

Purpose-Orientierung

Das Unternehmen richtet alle Entscheidungen konsequent an seinem übergeordneten Sinn und Zweck aus. Das Erwirtschaften von Gewinnen ist dabei nicht das primäre Ziel, sondern lediglich ein Mittel zum Zweck.

Vermögens­bindung

Weder Gewinn­entnahmen noch der spekulative Verkauf des Unternehmens ist möglich. Geschäfts­anteile können nur zum Nennwert veräußert werden und das Vermögen des Unternehmens bleibt dauerhaft für die Verwirklichung des Purpose erhalten.

Selbst­bestimmung

Die Stimm­rechte und damit die Kontrolle über das Unternehmen liegen bei Menschen, die mit dem Unternehmen lang­fristig verbunden sind. Eine Veräußerung oder Vererbung von Stimm­rechten ist nur zum Nennwert und innerhalb einer Werte­familie möglich.

Mitmachen

Teil der WEIDENSTEIN-Familie werden

Ob als Patient, Mitarbeiter oder Kooperationspartner: Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.