top of page

Purpose-Economy

Der Ansatz der Purpose-Economy besteht darin, privatwirtschaftliche Strukturen zu schaffen, bei denen die Verantwortung für das unternehmerische Handeln ausschließlich in den Händen von Personen liegt, die den Werten des Unternehmens langfristig verbunden sind.

Jetzt bewerben

Bewerbungsunterlagen (Upload)

Ein Purpose-Unternehmen ist ein Unternehmen, welches die nachfolgend genannten Grundsätze der Purpose-Economy im gesamten unternehmerischen Dasein verankert.

1. Purpose-Orientierung

Das Unternehmen hat einen klaren Purpose, das gemeinsame WOFÜR, an dem sich alle Aktivitäten ausrichten..

2. Vermögensbindung
Weder Gewinnentnahmen noch die Einbehaltung von Liquidationserlösen durch Eigentümer:innen sind möglich. Geschäftsanteile können nur zum Nennwert veräußert werden. Das Kapital bleibt somit dauerhaft für die Verwirklichung des Purpose erhalten.

3. Selbstbestimmung
Die Stimmrechte und damit die Kontrolle über das Unternehmen liegen bei Menschen, die mit dem Unternehmen langfristig verbunden sind. Eine Veräußerung oder Vererbung von Stimmrechten ist nur in Ausnahmefällen möglich.
In einem Purpose-Unternehmen nimmt der Unternehmer anders als in klassischen Unternehmen die Rolle eines Treuhänders ein, der seine eigenen Interessen denen des Unternehmens unterordnet.

Die WEIDENSTEIN GmbH ist ein Purpose-Unternehmen. Die Eigentümer:innen können bis auf eine geringe Verzinsung des Stammkapitals keine Dividenden ausschütten und ihre Geschäftsanteile nur zum Nennwert und ausschließlich innerhalb der WEIDENSTEIN-Familie verkaufen. Damit ist sichergestellt, dass das Unternehmen langfristig unabhängig bleibt und das Vermögen des Unternehmens dauerhaft dem Purpose dient.

Warum ist Verantwortungseigentum überhaupt notwendig? Könnte statt einer eigenständigen Rechtsform oder eines derart komplexen rechtliches Konstrukts nicht einfach eine gemeinnützige Rechtsform gewählt werden? Nein, denn die Gemeinnützigkeit ist ein steuerrechtlicher Status, der steuerliche Vorteile für Unternehmen mit ganz bestimmten Zwecken bietet. Allerdings geht dies mit erheblichen bürokratischen Hürden einher und beschränkt das unternehmerische Handlungsfeld auf die als gemeinnützig definierten Zwecke. Im Gegensatz dazu ist das Konzept des Verantwortungseigentums ein gesellschaftsrechtliches Konstrukt, das unabhängig von den Unternehmenszwecken umgesetzt werden kann. Es betrifft ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer:in und Unternehmen und schränkt den unternehmerischen Handlungsspielraum ansonsten nicht ein.

bottom of page